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   BVerwG, 18.11.2013 - 6 VR 1.13   

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BVerwG, 18.11.2013 - 6 VR 1.13 (https://dejure.org/2013,33786)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2013 - 6 VR 1.13 (https://dejure.org/2013,33786)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2013 - 6 VR 1.13 (https://dejure.org/2013,33786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung bzgl. der Vereinigung "DawaFFM" und des Internationalen Jugendvereins "Dar al Schabab"

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    Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung bzgl. der Vereinigung "DawaFFM" und des Internationalen Jugendvereins "Dar al Schabab"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2013 - 6 VR 1.13
    Die Antragsteller haben Anfechtungsklagen gegen die Verbotsverfügung erhoben (Az.: BVerwG 6 A 3.13).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2013 - 6 VR 1.13
    Vielmehr hat die Antragsgegnerin mit von den Antragstellern nicht ansatzweise erschütterter Nachvollziehbarkeit dargelegt, dass die Äußerungen und Bestrebungen, die nach derzeitigem Erkenntnisstand zu Recht der DawaFFM als Verein zugeschrieben werden, jedenfalls in zweierlei Hinsicht den Bereich des rein Religiösen verlassen haben und in Befürwortungen von Gewalt übergegangen sind, die auch unter Berücksichtigung der Gewährleistung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG die in Rede stehenden Vereinsverbotsgründe erfüllen (vgl. zu dem Verhältnis dieser Normen allgemein: Urteile vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 37 ff. und - BVerwG 6 A 1.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 36 S. 49 f. sowie vom 25. Januar 2006 - BVerwG 6 A 6.05 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 44 Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05

    Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2013 - 6 VR 1.13
    Vielmehr hat die Antragsgegnerin mit von den Antragstellern nicht ansatzweise erschütterter Nachvollziehbarkeit dargelegt, dass die Äußerungen und Bestrebungen, die nach derzeitigem Erkenntnisstand zu Recht der DawaFFM als Verein zugeschrieben werden, jedenfalls in zweierlei Hinsicht den Bereich des rein Religiösen verlassen haben und in Befürwortungen von Gewalt übergegangen sind, die auch unter Berücksichtigung der Gewährleistung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG die in Rede stehenden Vereinsverbotsgründe erfüllen (vgl. zu dem Verhältnis dieser Normen allgemein: Urteile vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 37 ff. und - BVerwG 6 A 1.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 36 S. 49 f. sowie vom 25. Januar 2006 - BVerwG 6 A 6.05 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 44 Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 1.02

    Kalifatsstaat"; Religionsgemeinschaft; Teilorganisation; Vereinsverbot.

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2013 - 6 VR 1.13
    Vielmehr hat die Antragsgegnerin mit von den Antragstellern nicht ansatzweise erschütterter Nachvollziehbarkeit dargelegt, dass die Äußerungen und Bestrebungen, die nach derzeitigem Erkenntnisstand zu Recht der DawaFFM als Verein zugeschrieben werden, jedenfalls in zweierlei Hinsicht den Bereich des rein Religiösen verlassen haben und in Befürwortungen von Gewalt übergegangen sind, die auch unter Berücksichtigung der Gewährleistung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG die in Rede stehenden Vereinsverbotsgründe erfüllen (vgl. zu dem Verhältnis dieser Normen allgemein: Urteile vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 37 ff. und - BVerwG 6 A 1.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 36 S. 49 f. sowie vom 25. Januar 2006 - BVerwG 6 A 6.05 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 44 Rn. 9 ff.).
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